Kläranlage

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Woher die Zahlen stammen: Die Zahlen beruhen auf der Kostenschätzung vom 11.05.2026. Öffentlich vorgestellt wurden sie am 30.07.2026 im Gemeinderat (TOP 8, mit allen Modellrechnungen) und am 15.09.2026 bei der Bürgerinformation der Gemeinde. Wann welche Zahl öffentlich wurde, zeigt die Chronologie weiter unten.

Beschlossen ist noch nichts. Alle Zahlen sind Näherungswerte. Der Grundsatzbeschluss ist für die Gemeinderatssitzung am 24.09.2026 vorgesehen; worum es dabei geht, erklärt der Abschnitt Beitrag oder Gebühr.

Eckwerte (Kostenstand 11.05.2026)

Position Betrag
Investition gesamt 8.575.740 €
abzüglich Straßenentwässerungsanteil der Gemeinde 2.589.475 €
abzüglich staatlicher Zuwendung (RZWas) 1.565.326 €
Auf Beiträge und Gebühren umzulegender Aufwand 4.420.939 €

Was bedeutet das für einen Haushalt?

Achtung, die folgenden Zahlen sind ein Rechenbeispiel, keine Beträge für Ihren Haushalt. Die Präsentation rechnet mit einem Musterhaus. Dafür gelten diese Annahmen:

  • Grundstücksfläche: 500 qm
  • Geschossfläche: 215 qm
  • Wasserverbrauch: 40 cbm je Person und Jahr
  • Betrachtungszeitraum: 20 Jahre

Wie hoch die Beträge für Sie tatsächlich ausfallen, hängt von Ihrem eigenen Grundstück und Ihrem Verbrauch ab.

Wer zahlt was:

  • Den einmaligen Verbesserungsbeitrag zahlen die Grundstückseigentümer (in der Präsentation: „Eigentümer/Vermieter").
  • Die Abwassergebühr zahlen alle Nutzer, Eigentümer wie Mieter (in der Präsentation: „Eigentümer/Mieter"); bei Mietern läuft sie über die Nebenkostenabrechnung.

Direkt zu den vier Modellen:

100 % Gebührenfinanzierung

jährlich über 20 Jahre
Abwassergebühr +2,21 €/cbm (zahlen Eigentümer und Mieter) 88,40 € je Person 1.768,00 € je Person
Verbesserungsbeitrag (zahlen Grundstückseigentümer, auch Vermieter) 0 €, es fällt kein Beitrag an
Gesamt für das Musterhaus (1 / 2 / 3 / 4 Personen) 1.768,00 / 3.536,00 / 5.304,00 / 7.072,00 €

50 % Gebühren / 50 % Beiträge

jährlich über 20 Jahre
Abwassergebühr +1,15 €/cbm (zahlen Eigentümer und Mieter) 46,00 € je Person 920,00 € je Person
Verbesserungsbeitrag (zahlen Grundstückseigentümer, auch Vermieter) 1.959,75 € (einmalig)
Gesamt für das Musterhaus (1 / 2 / 3 / 4 Personen) 2.879,75 / 3.799,75 / 4.719,75 / 5.639,75 €

Der Beschlussvorschlag (70/30-Modell): 3 Mio. € über Beiträge, Rest über Gebühren

Die Beiträge werden auf 3 Millionen Euro gedeckelt, der übrige Aufwand läuft über die Abwassergebühr. Dieses Modell wurde in der Sitzung als Beschlussvorschlag vorgestellt; beschlossen ist es nicht.

Die Gemeinde bezeichnet dieses Modell seit der Bürgerinformation am 15.09.2026 als 70/30-Modell: rund 3,0 Mio Euro über Beiträge, rund 1,42 Mio Euro über Gebühren. Gemeint ist derselbe Vorschlag, der am 30.07. im Gemeinderat vorgestellt wurde.

jährlich über 20 Jahre
Abwassergebühr +0,78 €/cbm (zahlen Eigentümer und Mieter) 31,20 € je Person 624,00 € je Person
Verbesserungsbeitrag (zahlen Grundstückseigentümer, auch Vermieter) 2.664,05 € (einmalig)
Gesamt für das Musterhaus (1 / 2 / 3 / 4 Personen) 3.288,05 / 3.912,05 / 4.536,05 / 5.160,05 €

100 % Beitragsfinanzierung

jährlich über 20 Jahre
Abwassergebühr +0,10 €/cbm (zahlen Eigentümer und Mieter) 4,00 € je Person 80,00 € je Person
Verbesserungsbeitrag (zahlen Grundstückseigentümer, auch Vermieter) 3.924,50 € (einmalig)
Gesamt für das Musterhaus (1 / 2 / 3 / 4 Personen) 4.004,50 / 4.084,50 / 4.164,50 / 4.244,50 €

Gesamtbelastung über 20 Jahre nach Haushaltsgröße

Näherungswerte, vorgestellt in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 30.07.2026, noch nicht beschlossen.

Haushalt 100 % Gebührenfinanzierung 50 % Gebühren / 50 % Beiträge 3 Mio. € über Beiträge, Rest über Gebühren (Beschlussvorschlag, 70/30-Modell) 100 % Beitragsfinanzierung
1 Person 1.768,00 € 2.879,75 € 3.288,05 € 4.004,50 €
2 Personen 3.536,00 € 3.799,75 € 3.912,05 € 4.084,50 €
3 Personen 5.304,00 € 4.719,75 € 4.536,05 € 4.164,50 €
4 Personen 7.072,00 € 5.639,75 € 5.160,05 € 4.244,50 €

Die Gegenüberstellung zeigt: Je nach Haushaltsgröße sind unterschiedliche Modelle günstiger. Kleine Haushalte fahren mit Gebührenfinanzierung besser, größere mit Beitragsfinanzierung. Genau dieses Spannungsfeld war Gegenstand der Bürgerinformation am 15.09.2026; die Abwägung liegt beim Gemeinderat.

Zeitplan und Reihenfolge

  1. Bürgerinformationsveranstaltung: 15.09.2026. Hat stattgefunden; siehe Aus der Bürgerinformation vom 15. September 2026.
  2. Grundsatzbeschluss zur Finanzierung: voraussichtlich 24.09.2026.
  3. Kalkulation (Zeitraum 2027 bis 2030).
  4. Konkrete Beitrags- und Gebührensatzungen: erst nach der Bürgerinformation (so in der Sitzung ausdrücklich festgehalten).

Damit gilt: erst informieren, dann entscheiden. Den vollständigen Sitzungsbericht finden Sie unter Aus der Sitzung vom 30. Juli 2026.

Beitrag oder Gebühr: worum es am 24. September geht

Dass der Anschluss gebaut wird, ist entschieden. Offen ist, nach welchem Maßstab die Kosten verteilt werden. Der Gemeinderat entscheidet darüber am 24. September.

Zuerst die Größenordnung, weil sie oft falsch im Kopf ist. Die geschätzten Gesamtkosten liegen bei 8,57 Mio Euro. Davon entfallen 2,58 Mio Euro auf den Straßenentwässerungsanteil und 1,56 Mio Euro auf Zuwendungen und Kostenerstattungen. Auf die Bürgerinnen und Bürger umgelegt wird der Rest: 4,42 Mio Euro.

Wer diese Summe am Ende trägt, hängt vom gewählten Weg ab: über Beiträge die Grundstückseigentümer, über Gebühren alle, die die Anlage nutzen, bei vermieteten Objekten also auch Mieterinnen und Mieter über die Nebenkostenabrechnung.

(Alle Zahlen: Präsentation des Kämmerers vom 15.09.2026, auf Basis der Kostenschätzung des Ing.-Büros Dippold & Gerold vom 11.05.2026.)

Zwei Wege, dieselbe Summe

Für diese 4,42 Mio Euro gibt es zwei Wege. Beide sind rechtlich zulässig, einzeln oder in Kombination (ständige Rechtsprechung, zuletzt BayVGH, Urteil vom 23.11.2004, Az. 23 N 04.1292).

Der Verbesserungsbeitrag (Art. 5 KAG) verteilt nach dem Grundstück. Einmalige Zahlung durch die Grundstückseigentümer, bemessen nach Grundstücksfläche und Geschossfläche. Herangezogen werden auch unbebaute, aber bebaubare Grundstücke sowie Eigentümer von Zweitwohnungen. Der Gedanke dahinter: Bauliche Nutzung ist nur möglich, wenn die Erschließung gesichert ist; die Maßnahme steigert den Wert des Grundstücks dauerhaft. Für den über Beiträge finanzierten Anteil fallen keine Zinsen an, und die Einnahmen senken den Abschreibungsbedarf der Gemeinde.

Die Gebühr (Art. 8 KAG) verteilt nach dem tatsächlichen Verbrauch. Gezahlt wird laufend von allen, die die Anlage nutzen, über die Nebenkostenabrechnung auch von Mieterinnen und Mietern.

Die Gemeinde strebt ein 70/30-Modell an: rund 3,0 Mio Euro über Beiträge, rund 1,42 Mio Euro über Gebühren.

Die Nachteile, die die Gemeinde selbst nennt

In ihrer Präsentation führt die Gemeinde zu beiden Wegen ausdrücklich Nachteile auf.

Beim Verbesserungsbeitrag: hoher Verwaltungsaufwand; teilweise hohe finanzielle Belastungen für die Beitragspflichtigen.

Bei der Gebührenfinanzierung: lange Refinanzierungsdauer über die Abschreibungsdauer; die Gemeinde muss zwischenfinanzieren.

Dazu ein Hinweis, der unabhängig von dieser Entscheidung gilt: Die Abwassergebühren steigen ohnehin, durch Energie- und Personalkosten, die Sanierung der Ortsnetze und die AWOP-Umlage.

Dieser Überblick wird ergänzt, sobald die Gemeinde die in der Veranstaltung angekündigten Antworten auf die offenen Bürgerfragen veröffentlicht hat.

Erklärende Details aus der Präsentation

Beitragssätze je Modell (einmalig):

  • 50 % Gebühren / 50 % Beiträge: 1,49 €/qm Grundstücksfläche plus 5,65 €/qm Geschossfläche
  • Der Beschlussvorschlag: 2,03 €/qm Grundstücksfläche plus 7,67 €/qm Geschossfläche
  • 100 % Beitragsfinanzierung: 2,99 €/qm Grundstücksfläche plus 11,30 €/qm Geschossfläche
  • 100 % Gebührenfinanzierung: es fällt kein Beitrag an

Gebühren-Verlauf: Beim Beschlussvorschlag läge die Abwassergebühr zunächst bei 3,38 €/cbm (heute 3,71 €, derzeit gestützt durch einen bestehenden Gebührenüberschuss) und nach dessen Abbau bei bis zu 5,91 €/cbm; bei 100 % Gebührenfinanzierung stiege sie auf bis zu 7,34 €/cbm.

Einordnung: Die Beispiele zeigen nur den Effekt der Investitionsfinanzierung. Weitere gebührenverändernde Faktoren, etwa der Abbau des bestehenden Gebührenüberschusses, sind darin nicht enthalten.

Weitere Erläuterungen der Gemeinde stehen in den Präsentationen der Bürgerinformationsveranstaltung vom 15.09.2026; die Links dazu stehen in unserem Nachbericht.

Chronologie: wann welche Zahl öffentlich wurde

Wann wurde welche Kosten-Information öffentlich? Die folgende Übersicht führt die öffentlich dokumentierten Stationen auf, jede Zeile mit Beleg. Zahlen stehen im jeweils dokumentierten Wortlaut der Quelle.

Wann Was wurde öffentlich Beleg
28.04.2022 Der Marktgemeinderat Mering behandelt die Aufnahme Althegnenbergs in den Abwasserzweckverband; als Anschlussgebühr werden dort „etwa 802.000 Euro" genannt (Berechnungsbasis der Aufnahme Schmiechens 1999, die auch für Althegnenberg gelten soll). Sitzungsbericht mering.de
Ende 2024 (undatiert) Die Projekt-FAQ der Gemeinde nennt für Druckleitung, Pumpwerk und Regenüberlaufbecken „Kostenschätzungen von ca. 6,7 Mio Euro" sowie „ca. 800.000 Euro" für den Einkauf in den Zweckverband (Grundstücke, Dienstbarkeiten, Einkauf). Fragen & Antworten, vgmammendorf.de (Seite selbst undatiert)
Mai 2025 Info-Flyer Folge 1 der Gemeinde (Stand 11/2024) wird an die Haushalte verteilt; laut Projektverlauf-Chronik der Auftakt der Bürgerinformation zum Projekt. Info-Flyer Folge 1 der Gemeinde; Projektverlauf-Chronik
Juni 2025 Laut der offiziellen Projekt-Chronik der Gemeinde werden der Förderantrag (RZWas) eingereicht und der Bauentwurf fertiggestellt. Grundlage eines solchen Zuwendungsantrags ist nach den Förderrichtlinien ein vom Wasserwirtschaftsamt geprüfter Bauentwurf mit Kostenberechnung. Projektverlauf-Chronik
11.12.2025 Öffentliche GR-Sitzung (TOP 7): Der Gemeinderat stimmt dem Aufnahmevertrag mit dem Abwasserzweckverband einstimmig (11:0) zu; Aufnahmeentgelt 840.000 €, fällig zum 01.10.2026. Niederschrift 11.12.2025
19.03.2026 Öffentliche GR-Sitzung (TOP 10): Der Gemeinderat nimmt den RZWas-Zuwendungsbescheid vom 04.03.2026 über 1.565.326 € zur Kenntnis und beschließt die Durchführung (13:0); veranschlagte Baukosten der Druckleitung inklusive Pumpstation und Regenrückhaltebecken: 7.055.000 € brutto. Niederschrift 19.03.2026
21.05.2026 Öffentliche GR-Sitzung: In der Aktuellen Viertelstunde fragt ein Bürger nach der Belastung pro Haushalt; der Bürgermeister verweist auf einen angekündigten Info-Flyer. Niederschrift 21.05.2026
Juli 2026 Info-Flyer Folge 2 an alle Haushalte: Gesamtinvestition rund 8,58 Mio. €, davon rund 4,42 Mio. € auf die Bürger umzulegen, Förderung rund 1,57 Mio. €; Terminplan: Bürgerinfo 15.09., Finanzierungs-Entscheid 09/2026, Baubeginn 11/2026. Info-Flyer Folge 2 der Gemeinde
30.07.2026 Öffentliche GR-Sitzung (TOP 8): Erstmals werden die vollständigen Modellrechnungen zur Verteilung auf die Haushalte in öffentlicher Sitzung vorgestellt und beraten; beschlossen ist noch nichts (siehe oben). Sitzungsbericht
15.09.2026 Bürgerinformationsveranstaltung der Gemeinde: Die Verwaltung stellt die Finanzierung öffentlich vor, die Präsentationen werden anschließend veröffentlicht. Voraussichtlich am 24.09.2026 folgt der Grundsatzbeschluss zur Finanzierung. Nachbericht · Präsentationen, althegnenberg.de

Ergänzender Kontext aus öffentlichen Sitzungen: Am 26.02.2026 (TOP 4) wurde die Erhöhung der Wassergebühr zum 01.03.2026 von 1,45 auf 2,14 €/cbm beschlossen; am 19.03.2026 wurde zudem die Ausschreibung beauftragt (Ingenieurbüro Dippold & Gerold), Arbeitsbeginn ab September 2026 geplant. Die Niederschriften der genannten Sitzungen finden Sie im Transparenz-Archiv.

Ältere Zahlen aus dem Wahlkampf

Vor der Kommunalwahl im März 2026 kursierten unterschiedliche Zahlen zur durchschnittlichen Haushaltsbelastung; auch wir haben damals eine eigene Beispielrechnung veröffentlicht. Die älteren Zahlen und unsere damalige Beispielrechnung bleiben nachlesbar, klar gekennzeichnet als Stand vor der Amtsperiode: Archiv: Aus dem Wahlkampf 2026.

Beteiligung

Sie haben Fragen zu den Kosten oder zur Berechnung? Melden Sie sich über die Kontaktseite.


Zahlenbasis: Kostenschätzung vom 11.05.2026, öffentlich vorgestellt am 30.07.2026 (Gemeinderat, TOP 8) und am 15.09.2026 (Bürgerinformation der Gemeinde). Seite zuletzt ergänzt am 17.09.2026. Wird nach dem Grundsatzbeschluss (voraussichtlich 24.09.2026) aktualisiert.